Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen:
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die (GLANZ-KISTE) Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen und die Ausbesserung von Lackschäden, an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilen Fahrzeugpflege und Aufbereitung erbracht.

§2 Terminvereinbarungen/Auftragserteilung
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der (GLANZ-KISTE) mobilen Fahrzeugpflege und Aufbereitung.
c) Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.

§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag – Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien telefonisch oder schriftlich aufgekündigt werden.
b) Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß § 3 a) aufgekündigt werden, kann die (GLANZ-KISTE) mobile Fahrzeugpflege und Aufbereitung eine Verdienstausfallpauschale von € 80,– erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
c) Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
d) Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.

Aus Versicherungstechnischen Gründen übernimmt die (GLANZ-KISTE) Mobile Fahrzeugpflege und Aufbereitung keine Haftung, für Fahrzeuge die von der Mobilen Fahrzeugpflege und Aufbereitung auf eigener Achse oder per Transportanhänger überführt werden.
(Hol- und Biringservice)

§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen (bar bei Abholung oder innerhalb eines Werktages nach Eingang der Zahlungsinformation, Rechnung)
a) Die Zahlungsbedingungen werden auf der jeweiligen Auftragsbestätigung angegeben.
b) Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.

§5 Reklamationen
a) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
b) Bei Lackschäden muss bei Beilackierungen mit Farbunterschieden gerechnet werden. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
c) Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farberblassungen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
d) Bei einer berechtigten Reklamation, hat die (GLANZ-KISTE) mobile Fahrzeugpflege und Aufbereitung das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird von der (GLANZ-KISTE) mobilen Fahrzeugpflege und Aufbereitung ein angemessener Preisnachlass gewährt.

§6 Haftung und Garantie
a) Die (GLANZ_KISTE) mobile Fahrzeugpflege und Aufbereitung übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der (GLANZ-KISTE) mobilen Fahrzeugpflege und Aufbereitung bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der (GLANZ-KISTE) mobilen Fahrzeugpflege und Aufbereitung machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
c) Die (GLANZ-KISTE) mobile Fahrzeugpflege und Aufbereitung übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die (GLANZ-KISTE) mobile Fahrzeugpflege und Aufbereitung keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.

§7 Formalien und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden das Formular Auftragsbestätigung/Schadensanzeige gegenzuzeichnen. Diese dienen der rechtlichen Absicherung der Mobilen Fahrzeugpflege und Aufbereitung.
b) Mit der Unterzeichnung des Formulars, bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

§8 Preise/Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen der Mobilen Fahrzeugpflege und Aufbereitung dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den genannten Preisen der Informationsunterlagen abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
d) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.

§9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Stand 18.05.2009 Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Gerichtsstand ist der Sitz der (GLANZ-KISTE) mobilen Fahrzeugpflege und Aufbereitung.